Krebsvorsorge

Ab dem 45. Lebensjahr übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland die Kosten für die jährliche Vorsorge bei Männern.

ZU DIESER VORSORGEUNTERSUCHUNG ZÄHLEN:

  • die körperliche Untersuchung
  • die Tastuntersuchung der Prostata und des Darmes
  • sowie die Untersuchung auf okkultes Blut im Stuhl
  • einmal jährlich ab dem 50. Lebensjahr
  • alle zwei Jahre ab dem 55. Lebensjahr, sofern keine Vorsorgekoloskopie in Anspruch genommen wurde

Über diese Basisuntersuchung hinaus, bieten wir Ihnen die Möglichkeit einer erweiterten individuellen Vorsorgeergänzung.

HIERBEI WERDEN ZUSÄTZLICHE UNTERSUCHUNGEN WIE

  • die Urinuntersuchung
  • die Ultraschalluntersuchung des Abdomens
  • die transrektale Ultraschalluntersuchung der Prostata
  • sowie der PSA-Test

durchgeführt.

Diese wichtigen Ergänzungen der Vorsorgeuntersuchung werden von den gesetzlichen Krankenkassen leider nicht übernommen.

INDIVIDUELLE GESUNDHEITSLEISTUNGEN / IGEL

Die gesetzliche Krebsvorsorgeuntersuchung ab dem 45. Lebensjahr, wie sie von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt wird, sieht lediglich die folgenden Untersuchungen vor:

  • körperliche Untersuchung
  • das Abtasten der Prostata
  • die Untersuchung des Stuhls auf Blutbeimengungen
  • die Messung des Blutdrucks

Nach Meinung von uns Urologen, unseres Berufsverbandes sowie der Deutschen Gesellschaft für Urologie reichen diese Maßnahmen nicht aus, um eine Krebserkrankung in der Urologie rechtzeitig erkennen zu können.

Zusätzliche Untersuchungen sind daher unbedingt erforderlich!

Wir bieten daher jedem Mann eine seinem Alter entsprechende umfassende Vorsorgeergänzungen und Beratung an.

Im Rahmen einer solchen Krebsvorsorgeuntersuchung können entsprechende Maßnahmen in unserer Praxis auf Ihren Wunsch hin durchgeführt werden.

Bitte haben Sie Verständnis, wenn wir Ihnen diese nach unserer Meinung und dem heutigen wissenschaftlichen Stand entsprechenden Untersuchungen nur gegen Privatliquidation anbieten können.

Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Ärzte (GoÄ) und wird in diesem Fall von den gesetzlichen Krankenkassen nicht erstattet werden, auch nicht teilweise.

Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne!